Gebührenordnung Kirchheimer Kreis e.V.
Beiträge
- Mitgliedsbeitrag monatlich 40,00 Euro
- Personalisierter Verbandsstempel (einmalig) 80,00 Euro
- Sachverständigen-Ausweis (einmalig) 50,00 Euro
- Zertifizierungsprüfung 390,00 Euro
Wiederholungsprüfung
- Wiederholungsprüfung schriftlich 150,00 Euro
- Wiederholungsprüfung mündlich 100,00 Euro
- Wiederholungsprüfung Gutachtenprüfung 100,00 Euro
Weitere Gebühren
- Mahngebühren werden fällig, wenn Zahlungsziele nicht eingehalten werden.
Zahlungsbedingungen
- Der Antragsteller erhält eine Rechnung über die Gebühren, Beiträge und Kosten des Verfahrens.
- Zahlungen sind ohne Abzug binnen 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung auf das Konto des Kirchheimer Kreise e.V. zu leisten.
- Bei Verzug werden vom Kirchheimer Kreis Mahngebühren erhoben. Diese müssen in vollem Umfang beglichen werden.
- Die Teilnahme an der Prüfung bedingt immer die vorherige Überweisung aller Rechnungsbeträge.
- Die Bearbeitung erfolgt gemäß Eingang der entsprechenden Gebühren und der vollständigen Unterlagen des jeweiligen Verfahrensabschnitts.
- Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt halbjährlich per Bankeinzug. Andere Zahlungsbedingungen müssen individuell ausgehandelt werden.
Geltungszeitraum
- Aktuell gültige Gebührensätze und Mitgliedsbeiträge, Stand 01.01.2016.
Als Verein sind wir weder umsatzsteuerpflichtig noch vorsteuerabzugsfähig. Daher enthalten die Beiträge keine MwSt.